Agenturvertrag

Marketing-Dienstleistungs-Vereinbarung

Vorwort
Es freut mich, Sie hier auf unserer Vertragsseite begrüßen zu dürfen. Als digitale Marketing-Agentur verfolgen wir ein agiles und zukunftsweisendes Konzept optimiert für kleinere Unternehmen und Freelancer. Vielleicht kommt Ihnen die Situation bekannt vor: Es gäbe etwas auf der eigenen Website zu verändern bzw. eine eigene Website neu zu erstellen, das Social Media Profil müsste optimiert oder eingerichtet werden, digitale Anzeigen geschaltet oder der eigene Auftritt müsste für Suchmaschinen (SEO) optimiert werden. Große Werbeagenturen nehmen sich Ihren Herausforderungen zumeist in komplizierten Projekten mit langen Vorlaufzeiten an oder lehnen kleinere Aufträge von vornherein ab. Diesem Ansatz steht unsere Philosophie entgegen. Wir unterstützen Sie genau dort, wo Sie Unterstützung wünschen. Entweder zu einer ganzheitlichen Umsetzung, als Mentor, damit Sie künftig selbstständig agieren können oder als agile Hybridlösung. Dabei verzichten wir auf Projektdenken und nehmen uns direkt Ihrer Herausforderung an. Ob SEO für Ihre Homepage, kleinere Änderungen auf einer bestehenden Website, Optimierung Ihrer Social Media Profile oder eine grundlegende Marketingstrategie – wir agieren stets flexibel und individuell. Der nachfolgende Agenturvertrag gestaltet auf dieser Basis einen Aktionsrahmen für Ihre individuelle Betreuung. Der Vertrag beinhaltet noch keine konkrete Beauftragung, womit Ihnen durch den reinen Abschluss noch keine Verpflichtungen entstehen.

Ihr
Marc Weber

Kerndaten

Ihre Vorteile

von Mentor bis Umsetzer - Sie entscheiden
keine Grundgebühr
keine Mindestvertragslaufzeit
keine Projekte
sofortiger Einstieg möglich
supportartiger Ansatz
Ideal für Betriebe bis 20 Mitarbeiter

Leistungsspektrum

Wir unterstützen Sie im Bereich Marketing mit den Kernthemen rund um eine effektive Neukundengewinnung, der präsentation Ihres Unternehmens, die Erreichung Ihrer Zielgruppe, der Gewinnung von Mitarbeitern sowie beim strategischen Digital-Marketing. Gerne stehen wir Ihnen auch als Mentor mit Rat und Tat zur Seite. Sie bestimmen, wie viel Unterstützung Sie im Bereich Marketing für Ihr Unternehmen benötigen und wie viel Sie in Eigenleistung abdecken wollen.

Honorar

Stundensatz (netto): 80,00 EUR
Stundensatz (brutto): 95,20 EUR
enthaltene gesetzl. MwSt. (19%): 15,20 EUR
Abrechnungsintervall: 15 min.
Intervallsatz (netto): 20,00 EUR
Intervallsatz (brutto): 23,80 EUR

Zahlungsart

Rechnung
Im Regelfall erfolgt eine wöchentliche Rechnungsstellung mit einem Zahlungsziel von 7 Kalendertagen.

Vertragspartner

freelancerMARKETING (fM)
Marc Weber Management GmbH

Lackerbauerstraße 23
81241 München
Tel.: 089 66 62 86 0
Fax: 089 66 62 86 25
Sitz der Gesellschaft: München
diese vertreten durch den Geschäftsführer Marc Weber
Eintragungsnummer: HRB 174313
Registergericht: Amtsgericht München
USt.IdNr.: DE260803225

Vertragdetails

Präambel
Die Zusammenarbeit zwischen Kunde und fM hat die Optimierung, Erweiterung, und Neugestaltung des werblichen und kommunikativen Auftritts des Unternehmens des Kunden zum Ziel. Hierbei bestimmt der Kunde in eigener Einschätzung über den Umfang und die Tätigkeiten der Zusammenarbeit.


§ 1 Allgemeines
(1) fM richtet sich mit seinem Angebot ausschließlich an Unternehmen.
(2) Abweichende Vorschriften oder AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn, fM hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn fM in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber fM abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(3) Erfüllungsgehilfen und Vertreter von fM sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den Dienstleistungsvertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Bestätigung von fM.
(4) Gerichtsstand ist München. fM ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
(5) Die Geschäftsbeziehungen zwischen fM und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(6) Die Vertragssprache ist deutsch.


§ 2 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und erlangt durch Annahme durch fM Wirksamkeit.
(2) Der Vertrag ist von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Werktagen kündbar. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. In Umsetzung befindliche Tätigkeiten werden nicht fortgeführt, es sei denn, der Kunde und fM haben eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
(3) Die Kündigungserklärung bedarf keiner Form. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Erklärung.


§ 3 Leistungen
(1) fM erbringt Beratungs-, Schulungs-, und Programmierleistungen, insbesondere im Bereich Marketing.
(2) Der genaue Inhalt der zu erbringenden Beratungs-, Schulungs-, und Programmierleistung ergibt sich aus der Beauftragung durch den Kunden sowie der Auftragsbestätigung.
(3) Die zu erbringenden Leistungen verstehen sich als Dienstleistungen. Mit der Ausführung der Leistung erfolgt keine Zusicherung des Erreichens eines durch die Leistung beabsichtigten Erfolges, insbesondere ist jede Erfolgserreichung unter der Nutzung an Systemen Dritter ausgeschlossen. § 7 Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.


§ 4 Beartung, Beauftragung
(1) Dem Kunden steht ein einheitlicher Beratungsansatz zu.
(2) Der Kunde beauftragt fM zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung. Die Beauftragung bedarf der Textform und ist inhaltlich näher zu konkretisieren. Bei vorausgegangenen mündlichen Absprachen stellt die Beauftragung kein kaufmännisches Bestätigungsschreiben dar.
(3) Die Beauftragung bedarf der Annahme durch fM. Diese kann auch anders als in Textform erfolgen.
(4) Im Falle mündlicher Vorabsprachen ist fM berechtigt, die Beauftragung des Kunden zu qualifizieren und diesem in Textform zuzustellen. Die Annahme erfolgt durch den Kunden in Textform.


§ 5 Preise
(1) Die ausgewiesenen Referenzpreise, Referenzprojekte, Referenzzeiträume und Leistungen stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. (2) Für die individuelle Beratung erhält fM eine Vergütung auf Stundensatzbasis bei einer 15-min-Takt-Abrechnung. Das Honorar versteht sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und beträgt 80 EUR / Stunde.
(3) Anfallende Fremdkosten, Auslagen und Gebühren werden unter Beifügung entsprechender Belege zum Selbstkostenpreis dem Kunden in Rechnung gestellt.
(4) Schätzungen über preisliche und zeitliche Aufwendungen durch fM stellen keine Angebote dar und dienen lediglich einer unverbindlichen Grobeinschätzung. Dies gilt insbesondere für durch fM bereitgestellte Konzepte, Pitches, Kataloge, Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen) oder Unterlagen – auch in elektronischer Form.


§ 6 Zahlung, Verzug
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt am ersten Werktag einer Kalenderwoche für die erbrachten Leistungen der diesem Zeitpunkt vorausgegangenen Kalenderwoche, es sei denn, mit dem Kunden ist eine abweichende Abrechnung ausdrücklich vereinbart oder aus den Umständen ergibt sich eine abweichende Berechnungsperiode.
(2) Der Rechnungsbetrag von fM ist sieben Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto von fM. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, stehen fM Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist verpflichtet, fM Mahnspesen in Höhe von EUR 40,00 zu erstatten. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) fM stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm in Textform zugeht.
(5) Bei Verzug durch den Kunden ist fM berechtigt, in Umsetzung befindliche Beauftragungen auszusetzen. Während des Verzuges gelten Beauftragungen durch den Kunden als nicht angenommen.


§ 7 Durchführung der Aufträge, Änderungsverlangen
(1) fM organisiert die Leistungen selbst und eigenverantwortlich. fM bestimmt - soweit dies in der Beauftragung nicht verbindlich festgelegt wurde - Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der ggf. einzusetzenden Gehilfen, selbstständig.
(2) fM verpflichtet sich, jede Beauftragung entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und dem neuesten Stand der Technik im Sinne einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Lösung durchzuführen.
(3) Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang der Beauftragung jederzeit verlangen. § 4 gilt entsprechend. Ausgenommen sind bereits erbrachte Leistungen.


§ 8 Termine
(1) Die Leistungserbringung erfolgt ohne eine verbindliche Terminsetzung.
(2) Termine für die Erbringung einer Leistung können individuell vereinbart und durch fM berechnet werden. Die Einhaltung eines Termins durch fM setzt dabei die Erfüllung der Pflichten durch den Kunden voraus. Bei von fM angegebenen Terminen handelt es sich auch bei schriftlicher Mitteilung nur um unverbindliche Angaben. Das Verstreichen bestimmter Termine befreit den Kunden nicht von der Pflicht zur Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung sowie der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Dies gilt nicht, soweit fM eine Frist oder einen Termin ausdrücklich und schriftlich als sog. „verbindlichen Termin“ bezeichnet hat. fM wird den Kunden über absehbare Verzögerungen bzw. über eine drohende Überschreitung von Terminen informieren, soweit diese für sie erkennbar werden.
(3) Sofern fM verbindliche Termine aus Gründen, die es nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Ereignisse höherer Gewalt), wird fM den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Termin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Frist nicht verfügbar, ist fM berechtigt, ganz oder teilweise von der Beauftragung zurückzutreten.
(4) Der Eintritt des Leistungsverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.


§ 9 Mitwirkungspflichten
(1) Der Kunde benennt auf Verlangen von fM einen Ansprechpartner, der für alle Fragen im Rahmen der Durchführung von Beauftragungen verantwortlich ist.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit von fM in angemessenem Umfang zu unterstützen und die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Unterlagen, Informationen und Vorlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere hat der Kunde fM über individualisierte Veränderungen von Standardanwendungen aufzuklären. Inhalt und Umfang der erforderlichen Mitwirkung können zwischen den Parteien konkretisiert werden. Der Kunde informiert fM unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Ausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
(3) Soweit der Kunde fM Vorlagen zur Verwendung im Rahmen einer Anfrage überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist. Der Kunde wird fM diesbezüglich auf seine Kosten von sämtlichen Ansprüchen Dritter oder der Haftung freistellen, schadlos halten und verteidigen.


§ 10 Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte
(1) Die Urheberrechte an den von fM und seinen Mitarbeitern und eingesetzten Dritten geschaffenen Leistungen verbleiben bei fM.
(2) Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für die jeweiligen Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen ohne ausdrückliche Zustimmung von fM zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung der Leistung eine Haftung von fM gegenüber Dritten, beispielsweise für die Richtigkeit der Leistung.
(3) Der Verstoß des Kunden die vorstehenden Bestimmungen berechtigt fM zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertrages und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadensersatz.
(4) Mit der Bereitstellung von urhebergeschützen Werken entbindet der Kund fM von der Prüfung der Urheberschaft, insbesondere übernimmt der Kunde die Haftung für eine nicht vertragsgemäße Verwendung bereitgestellter Werke. Dies gilt nicht, soweit fM die Werke abweichend der Beauftragung verwendet.


§ 11 Gewährleistung
(1) fM ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. fM ist verpflichtet, den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
(2) fM wird seine Pflichten zur Erfüllung der einzelnen Beauftragungen mit bestem Wissen und Gewissen erfüllen. Es ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Leistung auf die Mitarbeit des Kunden gem. § 9 Abs. 2 angewiesen.


§ 12 Haftung
(1) Außerhalb der Gewährleistung richtet sich die Haftung von fM in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung von fM auf leicht fahrlässige Verletzungen von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, beschränkt. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet fM nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von fM ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von fM.


§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) „Vertrauliche Informationen“ sind alle der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gelangenden Informationen und Unterlagen über Geschäftsvorgänge der betroffenen anderen Partei. Beide Parteien verpflichten sich, über die jeweils die andere Partei betreffende Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese nur für die Durchführung des Auftrags und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer des Auftrags hinaus.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten, und/ oder Dritten, die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Auch diese Verpflichtung besteht nach Beendigung des Auftrags fort.
(3) Die Geheimhaltungspflicht nach Abs. 1 gilt nicht für Informationen,
a) die der jeweils anderen Partei bei Beauftragung bereits bekannt waren,
b) die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits veröffentlicht waren, ohne dass dies von einer Verletzung der Vertraulichkeit durch die jeweils andere Partei herrührt,
c) die die andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat,
d) die die andere Partei rechtmäßig und ohne die Vertraulichkeit betreffende Einschränkung aus anderen Quellen erhalten hat, sofern die Weitergabe und Verwertung dieser Vertraulichen Informationen weder vertragliche Vereinbarungen noch gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzen,
e) die die andere Partei selbst ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen entwickelt hat,
f) die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/ oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die hierzu verpflichtete Partei die jeweils andere Partei hierüber so früh wie möglich informieren und sie bestmöglich dabei unterstützen, gegen die Pflicht zur Offenlegung vorzugehen.
(4) fM erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung (auf www.freelancer-marketing.de abrufbar) und der gesetzlichen Bestimmungen.


§ 14 Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen
Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat fM an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach dem Ausgleich der Ansprüche aus dem Vertrag hat fM alle Unterlagen herauszugeben, die der Kunde oder ein Dritter ihm aus Anlass der Ausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien sowie einfache Abschriften der im Rahmen der Ausführung gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Kunde die Originale erhalten hat.


Stand: 07/2021

Ihre Vertragsdaten


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Ansprechperson*:

Frau Warning: Undefined array key "anrede" in /var/www/web29/html/freelancerM20/vertrag/index.php on line 225
> Herr Warning: Undefined array key "anrede" in /var/www/web29/html/freelancerM20/vertrag/index.php on line 229
> Divers Warning: Undefined array key "anrede" in /var/www/web29/html/freelancerM20/vertrag/index.php on line 233

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